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Abstracteinreichung

 

Abstracteinreichung Freie Referenten

Die Abstracteinreichung ist abgelaufen!
Richtlinien/ Leitfaden zur Abstracteinreichung und -bewertung

Das Wissenschaftliche Komitee bittet Sie, die folgenden Richtlinien bei der Erstellung des Abstracts einzuhalten!
Die Abstracteinreichung ist noch bis 19. Juli 2021 möglich.


A) Hinweise zur Gestaltung des Abstracts

Da die Abstracts veröffentlicht werden, muss das Abstract so abgefasst sein, dass die gewünschten Informationen vollständig enthalten sind.

Folgende Gliederung wird vorgegeben:

a) Fragestellung
b) Material, Methoden
c) Ergebnisse
d) Schlussfolgerung(en)
e) Literatur

Die Zitierweise richtet sich nach den Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals (www.icmje.org). Es gelten die nach den internationalen Regeln des Index Medicus abgekürzten Titel der Zeitschriften (siehe List of Journals Indexed in Index Medicus, www.nlm.nih.gov).

Bei mehr als sechs Autoren ist die Auflistung ab dem 6. Autor durch ein nachfolgendes „et al“ (deutsche Literaturstelle: … et al: / englische Literaturstelle: …, et al:) abzuschließen.

Beispiele:

  1. Blum K, Löffert S: Ärztemangel im Krankenhaus. Gutachten der DKI 2010
  2. Personelle, räumliche, apparative und organisatorische Voraussetzungen sowie Anforderungen bei der Erbringung von Anästhesieleistungen bei herzchirurgischen und interventionellen kardiologischen Eingriffen. Überarbeitete Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Anästh Intensivmed 2016;57:92-95
  3. Monaco F, Oriani A, De Luca M, Bignami E, Sala A, Chiesa R, et al: Thoracic aorta aneurysm open repair in heart transplant recipient; the anesthesiologist’s perspective. Ann Card Anaesth 2016;19:201-204
  4. Wallenborn J: Anästhesie und Analgesie in Schwangerschaft und Stillzeit. In: Kaisers UX, Hokema F (Hrsg): Anästhesie – Antworten auf die häufigsten Fragen. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag 2010;526-538

B) Einreichung

Bei der Einreichung muss das Abstract einer von zwei Kategorien zugeordnet werden:
  1. Klinische Arbeiten
  2. Experimentelle Arbeiten
Die Zuordnung der Abstracts dient der späteren Zuteilung der 3 „Best Abstracts“ aus den beiden Kategorien.

C) Allgemeine Hinweise

  1. Als Form der Präsentation sind ePoster vorgesehen, welche auf der AINSPlive-Plattform während der gesamten Laufzeit des HAI digital, 16.-17. September 2021 abrufbar sein werden.
    Details zur Anfertigung eines ePosters werden den jeweiligen Autoren rechtzeitig übermittelt.
    Die eingereichten Abstracts werden von einer Jury bewertet. Alle Abstracts mit einer Bewertung über 4 Punkte sind für die virtuelle Posterausstellung zugelassen.
  2. Es dürfen nur bislang unveröffentlichte Ergebnisse eingereicht werden (Ausnahme: Würzburger Arbeitstage der DGAI).
  3. Im Abstract muss bei klinischen Studien auf die Zustimmung der Ethik-Kommission und bei tierexperimentellen Untersuchungen auf das Einverständnis der Genehmigungsbehörde unter Angabe des Aktenzeichens/Geschäftszeichens o.ä. hingewiesen werden ansonsten wird das Abstract abgelehnt.

D) Begutachtung der eingereichten Abstracts

Alle vollständigen Abstracts werden anonymisiert, mit einer Nummer verschlüsselt und den Gutachtern zur Begutachtung zugesendet. Jedes Abstract soll mit einer Punktzahl von 1 (ungenügend) bis 10 (hervorragend) beurteilt werden. Eine Stimmenthaltung ist bei Befangenheit geboten (Begutachter und Autor arbeiten an der gleichen Institution oder haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert oder Drittmittel eingeworben).

E) Kriterien zur Bewertung des Abstracts

Abstracts, die inhaltlich oder formell den Anforderungen nicht entsprechen, müssen abgelehnt werden.

Die Benotung des Abstracts erfolgt nach Gesichtspunkten von Inhalt und Verständlichkeit. Folgende Hinweise dienen den Gutachtern als Leitfaden zur Bewertung:

  • Gibt der Titel des Abstracts den Kern der Arbeit korrekt wieder?
  • Ist das Abstract gut lesbar/verständlich? Gibt es eine klare Struktur?
  • Ist das Ziel der Studie klar formuliert?
  • Ist die Fragestellung relevant und neu?
  • Sind die Methoden zur Beantwortung der Fragestellung korrekt gewählt und durchgeführt? Sind Methoden, Ergebnisse korrekt und verständlich beschrieben?
  • Enthält das Abstract Daten, und werden diese mit angemessenen Methoden statistisch analysiert und präsentiert?
  • Sind die aus den Daten gezogenen Schlussfolgerungen gerechtfertigt?
  • Werden die eigenen Befunde angemessen in den Kontext publizierter Daten eingeordnet?
  • Trägt die Arbeit signifikant zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei?

F) Auswahl der besten Abstracts

Aus dem Mittelwert der Punktezahlen der Bewertungen der Gutachter wird ein Ranking aller Abstracts erstellt.

Ein durchschnittlicher Punktewert von = 4 führt automatisch zur Ablehnung des Abstracts.

Die jeweils 3 bestbewerteten Abstracts aus den Kategorien a) Klinische Arbeiten und b) Experimentelle Arbeiten werden auf der AINSPlive-Plattform als „Best Abstract“ gekennzeichnet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

G) Sonstige Hinweise

Mit Abgabe seines Abstracts überlässt der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen, verbleibt ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.

Wir bitten um Verständnis, dass das Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrektur vorgenommen werden kann. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.

Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Darüber hinaus liegt dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.

Die angenommenen Abstracts werden in der eingesandten Form in einem geschützten Bereich den Teilnehmern digital zur Verfügung gestellt und in der A+I online publiziert.

Fachärzte (DGAI-Mitglieder), Ärzte in Weiterbildung (DGAI-Mitglieder) und Studenten, die ein ePoster präsentieren, werden in Anerkennung ihres wissenschaftlichen Engagements von den Kongressgebühren befreit.

H) Offenlegung finanzieller Interessen der Autoren

Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bitten wir Sie um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte gegenüber den Teilnehmern des HAI 2021 digital.
Hierzu werden Sie gebeten, evtl. finanzielle/wirtschaftliche Verflechtungen im Vorfeld bekannt zu geben.

Dies erfolgt mit den nachfolgenden Parametern:

Berater (B): Kommerzielle Vergütung oder Unterstützung des Autors in den letzten drei Jahren in Form von Beratungsverträgen (Mitgliedschaft in Gremien, Beiräten, Aufsichtsräten etc.)
   
Eigentümer (E): Eigentümerinteresse an Arzneimittel/Medizinprodukten (z.B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz, etc.)
   
Investor (I): Finanzielles Interesse an Firmen, die eine beschriebene Ausrüstung, ein Verfahren oder Produkte liefern (z.B. Aktienbesitz, Anteilseigner etc.)
   
Mitarbeiter (M): Finanzielles Interesse bei der Produktvermarktung (Mitarbeiter des Produktherstellers)
   
Produkt (P): Finanzielles Interesse bei der Ausrüstung, dem beschriebenen Verfahren und/oder dem beschriebenen Produkt (z.B. Forschungsunterstützungen, Referentenhonorare, Reisekostenunterstützungen, Stipendien etc.)
   
Keine (K): Keine Interessenskonflikte; keine kommerzielle Unterstützung der vorgelegten Arbeit in irgendeiner Form


Darüber hinaus ist das Unternehmen bei dem jeweiligem Parameter namentlich zu benennen.

Jeweils beim Auswählen eines ePosters zur Ansicht wird kurz der Titel des Abstracts und Name des Autors sowie dessen Zuordnung „wie vorstehend“ angezeigt.